Einreichung

Wettbebwerb

Der Twister ist der Kärntner Landespreis für Werbung und Marktkommunikation. Initiiert und unterstützt von der Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation, wird er im Abstand von zwei Jahren vergeben. Die Organisation und Durchführung des Twister-Bewerbes obliegt der Agentur FOX, die gesamte PR-Arbeit der Agentur Zeiner. Bei der Marke Twister handelt es sich um eine urheberrechtlich geschützte Marke. Eine Verwendung ist ohne Zustimmung des Markeninhabers rechtlich untersagt. Die Mitglieder der Jury werden von der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation vorgeschlagen. Die Jurierung erfolgt unter Aufsicht einer unabhängigen Rechtsaufsicht. Vergeben werden zwölf Twister und vier Sonderpreise.

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Kategorien

TWISTER - KAMPAGNE – WERBUNG UND PUBLIC RELATION
Einzureichen sind: Kampagnen, die aus mindesten drei Werbetools bestehen. Die Art der Werbemittel ist nicht vorgeschrieben. Proofs und Fotos, Kurzkonzept mit Zielsetzung und Aufgabenstellung auf gesamt maximal sechs Tableaus in einfacher Ausfertigung, bei PR-Kampagnen zusätzlich Proofs der Veröffentlichungen mit Angaben der Medienliste.

ACHTUNG:
Hier eingereichte Arbeiten sind (als eventuelle Doppeleinreichung) von allen anderen klassischen Kategorien, ausgenommen FILM/VIDEO und AUDIO, ausgeschlossen!
   
TWISTER - PLAKAT/AUSSENWERBUNG
Plakat, Citylights, Poster, Verkehrsmittelwerbung u. dgl.
Einzureichen sind: Proofs und Fotos auf zwei Tableaus und Kurzkonzept, Kommunikationsziele, Auflage, Verbreitung und Affichierungsgebiet auf einem Tableau.
   
TWISTER - PROSPEKT/BROSCHÜRE
Image-, Verkaufs- und Informationsprospekte/-Broschüren, Jahresberichte
Einzureichen sind: Proofs und Originalexemplare auf zwei Tableaus und Kurzkonzept, Kommunikationsziele, Auflage, Verbreitung und Einsatz auf einem Tableau.
   
TWISTER - ANZEIGE/INSERTION
4c/sw-Raumanzeigen oder Anzeigenserien, Mindestgröße 1-spaltig/45mm
Einzureichen sind: Proofs und Originalseite aus einem der Medien auf zwei Tableaus und Konzept, Zielsetzung und Verbreitung auf einem Tableau.
   
TWISTER - CORPORATE DESIGN
Logo in 4c/sw (mindestens drei Anwendungen, z. B. Geschäftspapier, Kuverts, Visitenkarten, Messestände, Objektwerbung, Gebäude, Fahrzeuge, Verpackungsdesign usw.).
Einzureichen sind: grafische Gesamtkonzepte für Marken, Unternehmen und Organisationen mit Logo in 4c- und sw-Ausführung, Anwendungsbeispiele auf drei Tableaus und Konzept, Zielsetzung, CD-Anwendungsrichtlinien als Manual oder Verfahrensanweisung auf weiteren zwei Tableaus.
Bei der Einreichung von Modellen, Verpackungen usw. sind diese auf einem eigenen Tableau anzubringen. Von Modellen und Verpackungen sind jeweils Fotos oder Entwürfe auf CD in digitaler Form (JPG-Datei, Format A4, 300 dpi) beizulegen.
   
TWISTER - EDITORIAL DESIGN
Redaktionelle Gestaltungen wie Buchtitel, illustrierte Titel, Aufmacher, Geschäftsberichte usw.
Einzureichen sind: Proofs und/oder Originalexemplare auf zwei Tableaus und Angabe des Kommunikationszieles, Auflage, Verbreitung und Einsatzgebiet auf einem Tableau.
   
TWISTER - DIREKT MAILING
Einzureichen sind: Ein- oder mehrstufige Werbeaussendungen mit personalisierter Zustellung von mehr als 100 Stück (keine unadressierten Werbemittel). Mailingbestandteile und Originalmuster auf zwei Tableaus und Kommunikationsziel, Auflage, Zielgruppe auf einem Tableau.
   
TWISTER - FILM/VIDEO
TV- und/oder Kinospots, Video-Podcasts, Image- oder Produktfilme (maximale Länge fünf Minuten)
Einzureichen sind: Datenträger (DVD) in zweifacher Ausfertigung und Kurzkonzept (Storyboard), Regie, Ziele, Sender, Frequenz auf einem Tableau (in einfacher Ausfertigung). Zusätzlich ist das DVD-Cover auch in digitaler Form (auf CD) mit einer druckfähigen JPG-Datei, Format A4, 300 dpi, beizulegen.

ACHTUNG: Einzeleinreichungen aus einer Kampagne sind hier zulässig.
   
TWISTER - AUDIO
Radiospots, die in Werbeblöcken gelaufen sind. Podcasts und andere akustische werbliche Anwendungen. Corporate Audio Designs, Sprachbox-Ansagen usw.
Einzureichen sind: Tonträger (CDs) in zweifacher Ausfertigung und Kurzkonzept, Regie, Ziele, Sender, Frequenz auf einem Tableau (in einfacher Ausfertigung).

ACHTUNG: Einzeleinreichungen aus einer Kampagne sind hier zulässig.
   
TWISTER - EVENT
Werbe- und PR-Veranstaltungen (Messen, Events u. dgl. mit mindestens 100 Personen)
Einzureichen sind: Werbemittel, Fotos, Videodokumentation, Medienspiegel usw. auf zwei Tableaus und Kurzkonzept, Einsatzgebiet, Aufgabenstellung, Kommunikationsziel, Besucherzahlen, Zielgruppe auf einem Tableau.
   
TWISTER - ONLINE 1 + 1
Internetauftritte, Webportal/Online-Werbung, Internet, TV und Radio, CRM u. dgl.
In der Kategorie ONLINE wird ein Twister für die Kreativität und ein Twister für die technische Innovation vergeben.

Einzureichen sind: Screenshots auf zwei Tableaus (CD mit druckfähigen Digitaldaten, Format A4, 300 dpi, dieser Screenshots), die URL-Adresse der Homepage muss im Internet abrufbar sein. Angaben zu Kommunikationszielen, Zielgruppen und Hinweise auf bestimmte SONDERFUNKTIONEN (gilt besonders bei Einreichern aus der Fachgruppe UBIT) auf maximal zwei weiteren Tableaus.

ACHTUNG: Teilnahmeberechtigt sind in dieser Kategorie TWISTER – ONLINE auch Mitglieder der Fachgruppe Unternehmensberatung/IT.

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Sonderpreise

LANDESPREIS für TOURISMUS Josef Martinz
Umfasst alle Werbeleistungen, Maßnahmen und Initiativen, die sich im Speziellen mit der Weiterentwicklung des touristischen Angebots, dem Ausbau der Infrastruktur und sonstiger touristischer Angebote in Kärnten befassen. Die Arbeit muss im Zeitraum 2008 bis 2009 entstanden, veröffentlicht und umgesetzt worden sein. Einzureichen sind: maximal drei Tableaus je Einreichung, Hardproofs usw., wobei Strategie, Zielsetzung und Konzept gesondert erläutert sein müssen.
Vergeben wird – als Preis des Tourismusreferats von Tourismusreferent Landesrat Dr. Josef Martinz – ein Twister.

KREATIVPREIS der Stadt Villach – GOLDENE SCHUBLADE Villach
Vergeben von Bürgermeister Helmut Manzenreiter für die beste Kreativ- bzw. Innovationsleistung auch ohne Veröffentlichung (Grafik, Illustration auf Entwurfsbasis). Die Arbeiten sind „Off limits“, das heißt, auch aus der sogenannten GOLDENEN SCHUBLADE können nicht realisierte Präsentationen eingereicht werden. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Entstehung besteht keine zeitliche Einschränkung (als Richtwert sollte ein Zeitraum von zirka fünf Jahren gelten).
Einzureichen sind: maximal drei Tableaus je Einreichung, Hardproofs usw., wobei Strategie, Zielsetzung und Konzept gesondert erläutert sein müssen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um Einreichungen handelt, die an keiner Gratispräsentation teilgenommen haben.
Vergeben wird – als Preis des Bürgermeisters Helmut Manzenreiter, Stadt Villach – ein Twister.

MEDIAPREIS der Kleinen Zeitung Kleine Zeitung
Die Kleine Zeitung vergibt einen Sonderpreis für das beste Zeitungsinserat, welches im Zeitraum 2008 bis 2009 in diesem Medium erschienen ist. Der Sieger erhält eine Gratisanzeige, Format 1/1 Seite, 4c. Der Preis geht an jene Agentur bzw. jenes Unternehmen, welche/s die Anzeige in der Kleinen Zeitung veröffentlicht hat.
Die Teilnahme an diesem Sonderpreis ist somit allen Kunden der Kleinen Zeitung möglich und wird von der Kleinen Zeitung nach eigenen Kriterien vergeben. Der Preis kann nicht übertragen werden.
Vergeben wird – als Preis der Kleinen Zeitung – ein Twister.

KMU-PREIS der KELAG Kelag
Die KELAG – Kärntner Elektrizitäts AG – vergibt einen Sonderpreis für Werbeaktivitäten von Klein- und Mittelbetrieben unter der besonderen Berücksichtigung der eingesetzten Mittel zur erzielten Werbewirkung. Insbesondere im Hinblick auf das eingesetzte Budget. (Low Budget inklusive sämtlicher „Below the Line“-Aktivitäten – Budgetrichtwert ca. € 5.000,–.)
Eingereicht werden können – auf maximal drei Tableaus je Einreichung – all jene Arbeiten von Kärntner Werbern, die im Zeitraum 2008 bis 2009 für KMUs erbracht wurden und in eine der geltenden Wettbewerbskategorien fallen.
Vergeben wird – als Preis der KELAG – ein Twister.

ACHTUNG: Allgemeiner HINWEIS zur Einreichung von SONDERPREISEN:
Soll eine Einreichung aus einer klassischen Hauptkategorie auch als SONDERPREIS gewertet werden, so ist die Arbeit gesondert auch in der jeweiligen SONDERPREIS-KATEGORIE nochmals mit eigenen Tableaus dort einzureichen!


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TECHNISCHE ANGABEN

  • Arbeiten im JPG-Format und einer Größe von maximal A4 mit 300 dpi
  • Dateigröße bei Photoshop-Qualität 10, maximal 5 MB
  • Filmeinreichungen auf DVD im Verhältnis 16:9, DigiBeta oder HD
  • Audio-Einreichung bitte auf Audio-CD oder im MP3-Format mit mindestens 160 kbps uploaden
  • Chart/Tableau-Größe: DIN-A2-Standardformat, handelsüblich
  • Alle Tableaus nur in einfacher Ausführung – außer bei einer Einreichung derselben Arbeit auch in einer der SONDERPREIS-KATEGORIEN
  • Bitte die formalen Einreich-Vorgaben unter den einzelnen Kategorie-Beschreibungen genau beachten!
ACHTUNG:
Alle Teilnehmer/innen des Twister 2010 haben die Möglichkeit, die benötigten Charts/Tableaus zu einem speziellen Twister-Vorteilspreis in der Wirtschaftskammer Kärnten (Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation, Herrn Geschäftsführer Kurt Wolf, Europaplatz 1, 9021 Klagenfurt a. W., Tel.: 05 90 904 - 760) zu beziehen.


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JURIERUNG

Die Jurierung der bis zum Einsendeschluss eingelangten Arbeiten erfolgt im Jänner 2010 durch eine Fachjury. Die Fachjury des Twister 2010 setzt sich aus namhaften Persönlichkeiten aus der Werbe- und Kommunikationsbranche zusammen und wird von der Fachgruppe für Werbung & Marktkommunikation vorgeschlagen und mit Beschluss der Ausschussmitglieder nominiert. Die Jurymitglieder kommen aus den kreativen Bereichen der Werbeagenturen, aus der PR- und Kommunikationsbranche, der Marktforschung und den Bereichen Medien, Kunst und Design.

Jurymitglieder bzw. deren Unternehmen sowie alle mit der Jurierung betrauten Personen resp. deren Unternehmen sind von der Teilnahme am Twister 2010 ausgeschlossen. Die Jurierung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Jurierungsaufsicht obliegt der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lanker & Partner mit Sitz am Waagplatz in Klagenfurt als unabhängigem Rechtsbeistand, bei der sämtliche Jurierungsunterlagen gesammelt nach der Jurierung verwahrt werden und aufliegen.

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JURY-KRITERIEN

Die Jury entscheidet mittels Punktesystem in den einzelnen Kategorien. Die Bewertung der einzelnen Kategorien erfolgt nach folgenden Kriterien:
  • KREATIVITÄT des Konzepts – Idee
  • INNOVATIONSGRAD – Gestaltung
  • AUSFÜHRUNG – technische Umsetzung
Auf Beurteilungsunterschiede in den einzelnen Kategorien wird durch eine entsprechende Gewichtung dieser Kriterien bei der Punktevergabe eingegangen.

Die sich dabei aus den individuellen Bewertungen aller anwesenden Juroren/innen ergebende Punkteanzahl bildet die Grundlage für die Entscheidung der Jury. Bei Punktegleichstand entscheidet die Jury nach dem Mehrheitsprinzip.

Die Jury ist in der jeweiligen Kategorie nicht verpflichtet, jedoch angehalten, den zur Verfügung stehenden TWISTER-AWARD zu vergeben. Lassen sich Arbeiten nur schwer oder überhaupt nicht vergleichend bewerten bzw. liegen weniger als drei Einreichungen in einer Kategorie vor, kann eine Preisvergabe in der betreffenden Kategorie entfallen. Bei drei Einreichungen entscheidet über die Vergabe eines Preises in dieser Kategorie die Jury gemeinsam mit dem Veranstalter in Abstimmung mit der zuständigen Fachgruppe, bzw. bei Sonderpreisen mit dem jeweiligen Patronanz-Partner. Wird in einer Kategorie kein Preis vergeben, besteht keine Verpflichtung des Veranstalters zur Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Bei Vorliegen von besonderen Arbeiten/Leistungen steht der Jury darüber hinaus das Recht zur Vergabe eines eigenen JURYPREISES zu. Diese Vergabe kann in Form einer „Besonderen ERWÄHNUNG“ (Urkunde) oder eines eigenen „JURYPREISES“ (Twister-Trophäe) erfolgen.

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VERLEIHUNG

Die Preisverleihung findet am 26. Februar 2010 im Rahmen eines Galaabends im Congress-Center Villach statt.

Es werden pro Kategorie drei Nominees und daraus der Winner der Kategorie bekannt gegeben. Eine Ausnahme bildet die Kategorie TWISTER – ONLINE, hier werden zwei TWISTER-AWARDS vergeben. Den TWISTER-AWARD vergeben ausgesuchte Persönlichkeiten/Laudatoren.


ACHTUNG:
Die Winner und Nominees des TWISTER-BEWERBES erhalten von der Agentur FOX, Ing. Peter Reitzl, die ausdrückliche Genehmigung, das offizielle TWISTER-LOGO und ein Bild des TWISTER-AWARDS mit dem Zusatz „Nominierter oder Sieger“ und dem Jahr der Teilnahme im geschäftlichen Verkehr zu verwenden.


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ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der
  • Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation und der
  • Fachgruppe Unternehmensberatung & IT, Berufsgruppe Datenverarbeiter
    (Einreichungen in der Kategorie „TWISTER – ONLINE 1 + 1)
der Wirtschaftskammer Kärnten.


2. WETTBEWERBSPRINZIP

Der Twister ist ein Kreativ- und Innovationspreis – vergeben nach dem Oscar-Prinzip. Das heißt, dass die Jury pro Kategorie drei Nominierte und daraus einen Sieger ermittelt. Für die beste Arbeit wird ein TWISTER-AWARD vergeben. Die Jurierung der einzelnen Arbeiten erfolgt anonym mittels Nummerncode und unter juristischer Aufsicht der Kanzlei Lanker & Partner in Klagenfurt.

ACHTUNG:
Die Bekanntgabe der Sieger in den einzelnen Kategorien erfolgt am 26. Februar 2010 anlässlich der TWISTER-GALA.



3. KREATIVLEISTUNG & VERÖFFENTLICHUNGSRECHT

Jede/r Einreicher/in bestätigt mit seiner/ihrer Einreichung,
  • den überwiegenden Anteil der Kreativleistung für die eingereichte Arbeit selbst erbracht zu haben,
  • dass die eingereichte Arbeit im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2008 und 31. Dezember 2009
    erstmals veröffentlicht bzw. eingesetzt wurde,
  • dass dessen Einreichunterlagen uneingeschränkt öffentlich ausgestellt, in Medien abgedruckt bzw.
    in Zusammenhang mit der Dokumentation des Twister unentgeltlich publiziert werden können und
  • dass auch der/die jeweilige/r Auftraggeber/in sowie alle beteiligten Dienstleister (Fotografen, Grafiker, Film/Tonstudios usw.) mit der Einreichung zum Twister und der damit verbundenen Veröffentlichung einverstanden sind.

4. EINREICHUNGEN – Formalvorgaben
4.1. Kategorie-Zuordnung
Die zur Jurierung eingereichten Arbeiten müssen einer der angeführten Wettbewerbskategorien zugeordnet werden können. Bei nicht eindeutig bezeichneten Arbeiten obliegt es dem Organisationsteam,
eine fachliche Zuordnung vorzunehmen.
4.2. Einreichung von Kampagnen
Eine Kampagne muss mindestens drei Werbetools umfassen. Werden Arbeiten in der Kategorie „Werbe- und/oder PR-Kampagne“ eingereicht, sind die thematisch zusammengehörigen Teile daraus von Einzeleinreichungen in allen anderen Kategorien ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind nur die Werbetools Hörfunk- und der TV-Spot, die auch als Teil einer Kampagne in der jeweiligen Einzelkategorie (AUDIO bzw. FILM/VIDEO) eingereicht werden können.
4.3. Tableau-Beschriftung
Die Tableaus sind auf der Vorderseite ohne Hinweis auf den/die Einreicher/in (Firmen- und/oder Agentur-Logo) einzureichen. Auf der Rückseite jedes Tableaus sind Kategorie, Titel, Auftraggeber, Agentur, Fotograf, Texter, Art Director und Creative Director anzuführen.

ACHTUNG:
Das Formular für die Rückseite der Tableaus finden Sie zum Herunterladen auf der Homepage unter www.twister.at
4.4. Unterlagen der Teilnehmer
Jede teilnehmende Firma oder Einzelperson muss zu ihrer/n Einsendung/en ein reprofähiges Firmenlogo der Agentur und dem jeweiligen Auftraggeber sowie eine kurze „Vita“ der Agentur als auch des Unternehmens (Gründungsjahr, Geschäftsführer/in, Anzahl der Mitarbeiter/innen, Firmensitz) in elektronischer Form auf CD (JPG- oder TIF(F)-Datei, maximal A4-Format, 300 dpi) beilegen.
4.5. Einzahlungsbeleg
Für sämtliche Nennungen/Einreichungen ist der Einzahlungsbeleg – auf dem die Kategorie und der Namen des Kunden bzw. die Bezeichnung der Arbeit vermerkt sein müssen – der Einreichung beizulegen.

ACHTUNG:
Ohne die oben genannten Zusätze (Punkt 4.1. bis 4.5.) gilt eine Einreichung als unvollständig und
kann von der Jurierung und dem Bewerb ausgeschlossen werden.


5. ÜBERMITTLUNG DER EINREICHUNTERLAGEN

Die zur Jurierung eingereichten Arbeiten sind in folgender Form abzugeben:
  • Die Präsentation der Arbeiten muss einheitlich auf Tableaus erfolgen. 2010 nur in einfacher Ausführung! (ACHTUNG bei Einreichung ein und derselben Arbeit auch in einer Sonderpreiskategorie in zweifacher Ausführung!)
  • Zusätzlich müssen alle eingereichten Arbeiten in digitaler Form auf einer beiliegenden CD vorliegen. Dateiformate JPG bzw. PDF in einer druckfähigen Auflösung von mindestens 300 dpi.
  • Einreichunterlagen können per Post und/oder Paketdienst bzw. persönlich im Büro der Fachgruppe während der Geschäftszeiten abgegeben werden (ehemalige Räumlichkeiten des Presseclubs, 4. Stock, Wirtschaftskammer Kärnten, Europaplatz 1, 9020 Klagenfurt).
  • Sämtliche Unterlagen werden vor der Jurierung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit kontrolliert.
  • Zur Bewertung kommen nur Arbeiten, die fristgerecht einlangen und für welche die Einreichgebühr vor dem letzten Tag der Abgabefrist einbezahlt wurde (Nachweis: Überweisungsbestätigung, Einzahlungsschein).

6. EINREICHGEBÜHREN

Die Teilnahmegebühren gelten für jeweils eine Kategorie.

6.1. Hauptkategorie „Werbe- und/oder PR-Kampagne“
Für die Ersteinreichung in der Kategorien "Werbe- und/oder PR-Kampagne" beträgt die Teilnahmegebühr € 275,-- (+ 20 % USt.) Für jede weitere Einreichung in dieser Kategorie beträgt die Einreichgebühr € 210,-- (+ 20 % USt.)
6.2. Alle anderen Hauptkategorien
Für die Ersteinreichung pro eingereichte Kategorie und Kunde (ausgenommen „Werbe- und/oder PR-Kampagne“) beträgt die Teilnahmegebühr € 150,– (+ 20 % USt.). Für jede weitere Einreichung in der jeweils gleichen Kategorie beträgt die Teilnahmegebühr € 125,– (+ 20 % USt.).
6.3. Sonderpreis-Kategorien
Sonderpreis des TOURISMUSREFERATES, vom Tourismusreferent LR Dr. Josef Martinz
Sonderpreis der STADT VILLACH – GOLDENE SCHUBLADE von Bürgermeister Helmut Manzenreiter
Sonderpreis der KLEINEN ZEITUNG – Publikumspreis für das beste Zeitungsinserat
Sonderpreis der KELAG – KMU-Preis für kleine und mittlere Unternehmen im Low-Budget-Bereich

Die Teilnahmegebühr für die Ersteinreichung bei einer Sonderpreis-Kategorie beträgt € 150,– (+ 20% USt.), für alle Folgeeinreichungen € 100,– (+ 20 % USt.). Wird eine Arbeit aus einer Hauptkategorie (ausgenommen ist davon die Kategorie „Werbe- und/oder PR-Kampagne“) auch bei einem Sonderpreis eingereicht, gilt dies als Folgeeinreichung in den Sonderpreiskategorien mit der Gebühr von € 100,– (+ 20 % USt.).
6.4. Newcomer-Bonus
Für die allererste TWISTER-TEILNAHME eines Unternehmens beträgt die Teilnahmegebühr für die Hauptkategorie „Werbe- und/oder PR-Kampagnen“ einheitlich nur € 150,– (+ 20 % USt.). Für alle anderen Hauptkategorien und Sonderpreis-Kategorien pro Einreichung einheitlich nur € 100,– (+ 20 % USt.). Die Bezeichnung „NEWCOMER“ ist am Einzahlungsbeleg unbedingt anzuführen!
6.5. Bankverbindung
Agentur FOX, Ing. Peter Reitzl, Bezeichnung: Twister 2010 – Einreichgebühr
Hypo Alpe Adria Bank, BLZ 52000, Konto-Nr.: 1-244 68-0


7. STORNIERUNGSREGELUNG

Jede vorzeitige Einreichung kann bis zum Einreichschluss am 11. Jänner 2010, 12.00 Uhr, unentgeltlich ergänzt oder auch zurückgezogen werden. Danach ist eine Stornierung nicht mehr möglich und es werden die anfallenden Teilnahmegebühren gemäß der Einreichungen in Rechnung gestellt.


8. RÜCKSTELLUNG DER UNTERLAGEN

Die eingereichten Arbeiten können nach der TWISTER-GALA in der Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation, bis einschließlich 19. März 2009 wieder abgeholt werden. Für die Vollständigkeit bzw. den Zustand der Einreichungsunterlagen wird von der Fachgruppe „Werbung & Marktkommunikation“ und dem Veranstalter der Agentur FOX keine Haftung übernommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


9. EINREICHSCHLUSS

Alle teilnehmenden Arbeiten müssen bis 11. Jänner 2010, bis 12.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation, Europaplatz 1 in 9021 Klagenfurt am Wörthersee aufliegen und registriert sein (Posteingangsstempel), wobei alle Einreichungen mittels einer beiliegenden Liste nach Kategorie und Anzahl der Einreichungen angeführt sein müssen.

Die Einreichungen gehen an:

WIRTSCHAFTSKAMMER KÄRNTEN
Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation
Hrn. Spartengeschäftsführer Kurt Wolf
Europaplatz 1, 4. Stock
9021 Klagenfurt

Kontakt:
Kurt Wolf, 0 59 09 04-760
E-Mail: kurt.wolf@wkk.or.at
Tanja Grünkranz, 0 59 09 04-775
E-Mail: tanja.gruenkranz@wkk.or.at


TIPP:
Zur Unterstützung für richtiges Einreichen und Informationen zum Twister 2010 stehen Ihnen
Ing. Peter Reitzl unter der Nummer 0664 3077140 und Anita Zeiner unter der Nummer 0664 2609880 zur
Verfügung.

Am 29. Oktober 2009 findet dazu in der Wirtschaftskammer Kärnten um 16:00 Uhr eine
Informationsveranstaltung zum Thema „Richtiges Einreichen beim Twister 2010“ statt.
Eine Einladung von der Fachgruppe „Werbung & Marktkommunikation“ erfolgt gesondert!



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SONSTIGE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Der/die Einreicher/in anerkennt mit der Einreichung das Urteil der Jury und die Wettbewerbsbedingungen. Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg gegen die TWISTER-ORGANISATION und die Wirtschaftskammer Kärnten ist ausgeschlossen. Einsendungen, die den Teilnahmebedingungen und Anforderungen nicht entsprechen, können von der Twister-Organisation unter Ausschluss des Rechtsweges und ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Der Veranstalter geht davon aus, dass alle Angaben zu den eingereichten Arbeiten der Wahrheit entsprechen. Die Folgen falscher oder unvollständiger Angaben liegen beim/bei der Einreichenden, der den Veranstalter diesbezüglich schad- und klaglos hält. Unter falschen Voraussetzungen vergebene Preise können im Nachhinein aberkannt werden. Werden von Teilnehmer/innen im Zusammenhang mit der Preisverleihung nachteilige oder geschäftsstörende Äußerungen über andere Teilnehmer/innen, Nominierte oder Sieger/innen getätigt, trägt dieser alleine allenfalls daraus entstehende rechtliche Konsequenzen und/oder Schadenersatzforderungen.

Der/die Einreichende und der/die Auftraggeber/in bzw. geistige Eigentümer/in der Arbeiten erklärt sein Einverständnis, dass die eingereichten Arbeiten vom Veranstalter uneingeschränkt im Rahmen des TWISTER-BEWERBES vorher und auch danach dokumentiert, öffentlich ausgestellt und medial präsentiert werden dürfen.

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RECHTLICHER HINWEIS

Organisation und Urheber- & Markenrechte Twister: Agentur FOX, Ing. Peter Reitzl
PR-Leistungen & Medienbetreuung Twister: PR- & Werbeagentur Anita Zeiner
Copyright an den Twister-2010-Digitalbildner: E. P. Prokop
Herstellung der Twister-2010-Trophäe: Glaswerkstätte Moser
Die Verwendung der Marke Twister ist nur mit Zustimmung der Agentur FOX gestattet.

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Twister 2010
Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation, Europaplatz 1, A-9021 Klagenfurt, T 05 90 90 4 - 760, F 05 90 90 4 - 794
wko.at Fachgruppe UBITPrint X-PressKelagPaperNetPSGGraf FilmSymaWebwerkKaernten TVVillachDronebergerJosef MartinzKlagenfurter StadtmarketingWoche